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News |
§ 1 Meisterschaftsbewerb Jeder teilnehmende Landesverband
veranstaltet in der Saison 2005/06 eine Futsal-Landesmeisterschaft
in möglicher Zusammenarbeit mit FUTSAL AUSTRIA. § 2 Meisterschaftseinteilung Der Weg zum FLA-Meister
der Saison 2005/06 ist in 3 Etappen gegliedert: 1. Jeder Landesverband
ermittelt über Bezirksturniere (müssen bis 4.12.2005
abgeschlossen sein) und ein Landesfinalturnier seinen Landesmeister
(muss bis 31.12.2005 feststehen). Die Bezirksturniere sind von den
veranstalteten Vereinen in Zusammenarbeit mit dem Landesverband
und FUTSAL AUSTRIA durchzuführen. Die Landesmeisterschaften
sollen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Landesverband und FUTSAL
AUSTRIA veranstaltet werden.Die Ermittlung des Futsal Landesmeisters muss
in Form zumindestens eins Turnieres mit 4 Mannschaften erfolgen.
Die Entsendung zum Rgionalfinale eines Vereines ohne vorherigem
Landesturniers ist nicht gestattet. Sollte ein Landesverband
keine Futsalmeisterschaft austragen, so besteht die Möglichkeit,
daß Vereine am Landesturnier eines angrenzenden Bundeslandes
teilnehmen. Woei hier nur der jeweilige Sieger (bundeslanunabhängig)
zur Teilnahme am Regionalturnier berechtigt ist. Die Turnierergebnisse, Spielberichte
und Spielerlisten sind FUTSAL AUSTRIA und den betreffenden Landesverbänden
(in Kopie) zu übermitteln. 2. In den anschließenden
Regionalligaturnieren werden die Landesmeister aus jeweils 3 Bundesländern
(Aufteilung wie in den Regionalligen des ÖFB) den Regionalligameister
ausspielen (bis spätestens 15.1.2006). Die Regionalligaturniere
sollen in Absprache mit den drei betreffenden Landesverbänden
und FUTSAL AUSTRIA alternierend in den jeweiligen Ländern veranstaltet
werden. Auch hier sind die Turnierergebnisse, Spielberichte und
Spielerlisten FUTSAL AUSTRIA, den Landesverbänden und ÖFB
(in Kopie) zu übermitteln. 3. Abschluss der Turnierserie
bildet das Österreichfinale, welches in der letzten Jännerwoche (28.1.)
2006 in Kapfenberg ausgetragen wird. Das Finale wird in Zusammenarbeit
des ÖFB und FUTSAL AUSTRIA veranstaltet. § 3 Teilnahmeverpflichtung
bzw. Möglichkeiten Um eine Wettbewerbsverzerrung
zu vermeiden, ist jeder Verein verpflichtet, mit seiner besten Mannschaft
an der Meisterschaft teilzunehmen. An der Futsalmeisterschaft
können Fußballvereine, Spielgemeinschaften von 2 oder
mehreren Fußballvereinen und reine Futsalvereine teilnehmen.
Dabei ist zu beachten, dass jeder Spieler beim ÖFB gemeldet
sein muss. Es besteht die Möglichkeit, dass Spieler bei einem
anderen Verein für Futsal gemeldet werden können, als
bei dem Verein, für den sie in der normalen Fußballmeisterschaft
spielen. Zur Teilnahme an den
Spielen sind nur Spieler zugelassen, die am Spieltag ihr 15. Lebensjahr
bereits vollendet haben. Die Teilnahme von jüngeren Spielern
ist nicht zulässig. Zwei Wochen vor Beginn
des ersten Qualifikationsturniers ist bei FUTSAL AUSTRIA eine Spielerliste
unter Angabe des Spielernamens, des Geburtsdatums und des Wohnortes,
sowie der aktuellen Spielerpassnummer abzugeben. Diese Spielerliste
ist von einem Vereinsverantwortlichem zu unterzeichnen und für
die gesamte Spielsaison 2004/2005 bindend. Sie darf nach Ihrer Abgabe
bei FUTSAL AUSTRIA unter KEINEN Umständen geändert oder
ergänzt werden. Unrichtige Angaben und Verstöße
gegen diese Prinzipien werden mit einem sofortigen Ausschluss der
betreffenden Mannschaft aus dem Bewerb bestraft. Futsalvereine erhalten
die Spielberechtigung über FUTSAL AUSTRIA, wobei Spieler die
bisher noch nicht beim ÖFB gemeldet sind, einen Spielerpass
des ÖFB über Futsal Austria, erhalten. FUTSAL AUSTRIA
wird Mitglied des Steirischen Fußballverbandes und kann dann
Spieler beim ÖFB anmelden und damit die Teilnahme ermöglichen. Für die Teilnahme
an den einzelnen Turnieren ist an den jeweiligen Veranstalter eine
§ 4 Beteiligung
mit mehreren Mannschaften Ein Verein kann mit Zustimmung
des Landesverbandes mit mehreren Mannschaften an der Futsalmeisterschaft
teilnehmen. Es ist dann jede einzelne Mannschaft so zu behandeln,
als wäre sie ein selbständiger Verein. § 5 Spielregeln,
Schiedsrichter, Verbandsgebiet Alle Futsalmeisterschaftsspiele
müssen nach den FIFA FUTSALREGELN durchgeführt werden.
Ausnahmen können bei den Turnieren bei der Spielzeit gemacht
werden. Die Qualifikationsturniere sollen in den Vorrunden nach
der erforderlichen Bruttospielzeit (nach Maßgabe der Teilnehmeranzahl)
durchgeführt werden, das Finale in einer Nettospielzeit mit
zwei Spielhälften zu je 20 min. Bei den Landesfinali
sollten in der Vorrunde erforderliche Bruttospielzeiten, im Semifinale
und Finale Nettospielzeiten eingehalten werden (Semifinale 2 x 10
min, Finale 2 x 20 min). Bei den Regionalligaturnieren und auch
beim Österreichfinale wird die Spielzeit von 2 x 20 min. festgesetzt
(Nettospielzeit). § 6 Wertung der
Futsalmeisterschaftsspiele u. Meisterschafts- bzw. Turniertabellen Die Spiele werden wir
folgt gewertet: Die Beglaubigung der
Spiele erfolgt auf Grund der Spielberichte der Schiedsrichter durch
die jeweilige Turnierleitung. Proteste gegen die Wertung einzelner
Spiele während eines Turniers sind bei der Turnierleitung gegen
eine Protestgebühr von 50,-- € unmittelbar nach dem betreffenden
Spiel einzubringen. Am Ende der Meisterschaft
bzw. des jeweiligen Turniers ist eine Tabelle zu erstellen. Die
Reihung der Vereine richtet sich nach: § 7 Schiedsrichter Futsalspiele dürfen
nur von Schiedsrichtern geleitet werden, die im Sinne der Schiedsrichteranordnungen
der Landesverbände hiezu befähigt sind (Futsalregeln)
und mit der Leitung der Spiele vom Landesverband beauftragt wurden. Die Besetzung erfolgt
über die Schiedsrichterkollegien der Landesverbände. § 8 Meisterschaftsspielberechtigung (1) An den Futsalmeisterschaftsspielen
dürfen nur Spieler teilnehmen, die beim ÖFB gemeldet sind. § 9 Vereine, die
eine bestimmte Volksgruppe fördern sind lt. § 23a der
Meisterschaftsregeln des ÖFB zu handhaben, d.h: Vereine, die sich zum
Ziel gesetzt haben, Angehörige einer bestimmten Volksgruppe
zu fördern, sind dann berechtigt, Mitglieder eines Landesverbandes
(oder von FUTSAL AUSTRIA) zu werden und an dessen Bewerben teilzunehmen,
wenn sie neben den allgemeinen Voraussetzungen, die der jeweilige
Landesverband (oder FUTSAL AUSTRIA) für deren Aufnahme verlangt,
nachweisen, dass sie in ihren Satzungen die Förderung einer
bestimmten Volksgruppe aufgenommen haben und überwiegend Spieler,
die nicht österreichische Staatsbürger sind, anmelden.
Solange sie diese Voraussetzungen erfüllen, sind sie von der
Einschränkung des § 8, Abs. (2), der Durchführungsbestimmungen
der FLA ausgenommen. Der jeweilige Landesverband (oder FUTSAL AUSTRIA)
ist verpflichtet, diese Voraussetzungen einmal jährlich vor
Beginn der Meisterschaft zu überprüfen. Fallen die Voraussetzungen
für die Dispens weg, darf die Dispens zu einem späteren
Zeitpunkt für diesen Verein nicht wieder erteilt werden. § 10 Spielerpaßkontrolle lt. § 24 des Meisterschaftsregulativs
des ÖFB, d.h: Dem Schiedsrichter ist
vor Turnier-(Spiel)beginn auf dem vom verantwortlichen Vereinsfunktionär
unterschriebenen Spielbericht Vor- und Zuname jedes Spielers bekannt
zu geben. Außerdem sind ihm zur Kontrolle der Personen und
Spielberechtigungen die Spielerpässe der nominierten Spieler
vorzuweisen. Wird für einen Spieler der Spielerpass nicht beigebracht,
dann kann dieser an dem Spiel teilnehmen, wenn er dem Schiedsrichter
seine Identität durch einen Lichtbildausweis nachweist und
auf dem Spielbericht unterschreibt. In diesem Fall ist der Verein
durch den zuständigen Ausschuss seines Verbandes mit einer
Ordnungsstrafe zu belegen (wird für die Saison 2005/06 nicht
exekutiert). Die Spielerpässe sind dem verantwortlichen Funktionär
des Spielpartners auf dessen Verlangen vorzuweisen. Spielberechtigt
sind nur jene Spieler, die vor Beginn eines Turniers (Spieles) in
den Spielbericht eingetragen wurden. § 11 Vergehen gegen
die Futsalregeln bzw. Durchführungsbestimmungen Vergehen gegen die Futsalregeln
bzw. gegen die Durchführungsbestimmungen sowie Vergehen in
Verbindung mit Ausschlüssen etc. werden bis einschließlich
der Regionalligaturniere beim jeweiligen Landesverband geregelt. Vergehen beim Bundesfinale
werden bei Senat I der Bundesliga behandelt. Sämtliche disziplinären
Verstöße und die daraus resultierende Strafen gelten
bewerbsübergreifend in den Bewerben der Landesverbände
und der Bundesliga sowie umgekehrt. § 12 Internationale Entsendungen Alle vorher nicht angeführten
(inhaltlich nicht nachverfolgbare) Bestimmungen sind im Sinne der
Meisterschaftsregeln sowie in sonstigen Bestimmungen (Regulative,
Dokumente, etc.) des ÖFB zu handhaben. Wien im Juni 2004. |
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